VORSORGE

Was passiert nach meinem eigenen Tod? Für viele ist das kein schöner Gedanke. Und dennoch: Der Tod gehört zu unserem Leben und wer vorsorgt, nimmt seinen Angehörigen später eine große Last. Zudem ermöglicht man für seine Familie eine selbstbestimmte Form der Trauer. Denn wer weiß, was auf ihn zukommt, wird nicht von den Anforderungen überrascht und fühlt sich nicht ohnmächtig. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Vorsorge und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Bestattungsvorsorge bedeutet:

  • Selbst zu bestimmen
  • Notwendiges zu regeln
  • Verantwortung zu übernehmen
  • Angehörige zu entlasten

Eine verantwortungsbewusste Bestattungsvorsorge kann man auf folgende Weise treffen:

Die einfachste Vorsorge ist ein Gespräch mit uns. Seine eigene Beerdigung zu Lebzeiten zu planen, ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll. So werden die Angehörigen nicht plötzlich mit einem großen organisatorischen Aufwand belastet. Welche Bestattungs- und Grabart ist gewünscht, wo soll die letzte Ruhestätte sein, wie soll die Trauerfeier aussehen? Was würde die Beerdigung kosten? Wer will, kann vorab alle Details regeln. Und: Es bleibt nicht die für die Angehörigen belastende Frage, ob die getroffene Auswahl wirklich im Sinne des Verstorbenen ist. Wichtig ist: Jeder kann selbst entscheiden, wie umfangreich die Vorsorge gestaltet wird.

Die Kostenaufstellung aus der Beratung kann man juristisch mit einem Vorsorgevertrag ergänzen. Durch seinen testamentarischen Charakter ist der Vertrag für die Hinterbliebenen insoweit verbindlich, wie es der spätere finanzielle Rahmen zulässt.

Das Treuhandkonto ist eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung seines Vorsorgevertrages. Zu Lebzeiten legt man bereits das Geld für seine dereinstige Bestattung zurück. Es ist vergleichbar mit einem zweckgebundenen Bankkonto, das der Kunde über seinen Bestatter bei der Treuhand AG des „Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V.“ abschließt. Das Geld ist dadurch vor Zugriff Dritter weitestgehend geschützt. Für das „Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V“ bürgen mehrere namhafte Banken.

Eine private Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers ein Sterbegeld an die Angehörigen und kann ebenfalls zur Absicherung der Bestattungsvorsorge hinterlegt werden. Dieses Sterbegeld ist dazu gedacht, die Kosten der Wunschbestattung des Verstorbenen zu decken und so die Angehörigen finanziell nicht zu belasten. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und Besonderheiten dieser Versicherung.

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